
Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 10.09.2026
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Amzi Legacy Football Training (nachfolgend «Amzi Legacy Football Training») und seinen Kundinnen und Kunden im Zusammenhang mit den angebotenen Dienstleistungen.
1.2 Die AGB gelten insbesondere für Mannschaftstrainings, Probetrainings, Privattrainings sowie Fussballcamps.
1.3 Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern erfolgt die Buchung durch die gesetzliche Vertretung, insbesondere durch die Erziehungsberechtigten. Mit der Buchung bestätigt die buchende Person, zur Vornahme der Buchung und zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen berechtigt zu sein.
1.4 Die AGB werden vor Abschluss der Buchung zugänglich gemacht. Mit Abschluss der Buchung bestätigt die Kundin bzw. der Kunde, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben.
1.5 Zwingende Bestimmungen des Schweizer Rechts bleiben vorbehalten.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag kommt zustande, sobald eine Buchung über die Website oder über einen anderen von Amzi Legacy Football Training vorgesehenen Buchungsweg erfolgt und durch Amzi Legacy Football Training oder das eingesetzte Buchungssystem bestätigt wird.
2.2 Die Kundin bzw. der Kunde erhält nach Abschluss der Buchung eine elektronische Buchungsbestätigung.
2.3 Massgebend für das Vertragsverhältnis sind die bei der Buchung ausgewählten Leistungen, die vereinbarte Laufzeit, der angegebene Preis, die weiteren Buchungsangaben sowie die bei Vertragsabschluss geltenden AGB.
2.4 Änderungen oder Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Bestätigung durch Amzi Legacy Football Training.
3. Preise
3.1 Sämtliche Preise werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben.
3.2 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website von Amzi Legacy Football Training veröffentlichten Preise.
3.3 Der für die jeweilige Leistung geschuldete Preis wird vor Abschluss der Buchung angezeigt.
4. Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Zahlung erfolgt mittels einer automatisch per E-Mail zugestellten elektronischen Rechnung.
4.2 Bei Zahlung per Rechnung ist der Rechnungsbetrag, sofern auf der Rechnung nichts Abweichendes angegeben ist, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
4.3 Einmalige Privattrainings sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
4.4 Bei nicht fristgerechter Zahlung kann Amzi Legacy Football Training die Kundin bzw. den Kunden schriftlich mahnen.
4.5 Mit Eintritt des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Insbesondere kann der gesetzliche Verzugszins verlangt werden.
4.6 Erfolgt die Zahlung trotz Mahnung nicht, ist Amzi Legacy Football Training berechtigt, die offene Forderung nach Massgabe des Schweizer Rechts geltend zu machen und erforderlichenfalls die Betreibung einzuleiten.
4.7 Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt vorbehalten.
4.8 Die Teilnahme am ersten Training setzt voraus, dass der Rechnungsbetrag bezahlt ist. Das kostenlose Probetraining ist davon ausgenommen.
4.9 Liegt zwischen dem Rechnungsdatum und dem ersten Training weniger Zeit, als die Frist nach Ziffer 4.2 oder 4.3 vorsieht, wird der Rechnungsbetrag abweichend davon spätestens am Tag vor dem ersten Training fällig. Bei Fussballcamps wird der Rechnungsbetrag spätestens eine Woche vor Campbeginn fällig.
4.10 Massgebend ist in jedem Fall das auf der Rechnung ausgewiesene Fälligkeitsdatum.
4.11 Bei Privattraining-Abonnementen mit 6, 10 oder 15 Einheiten kann die Kundin bzw. der Kunde bei der Buchung Ratenzahlung wählen: bei 6 Einheiten in zwei Raten, bei 10 oder 15 Einheiten in drei Raten. Für einmalige Privattrainings, Mannschaftstrainings und Fussballcamps ist keine Ratenzahlung möglich.
4.12 Bei Ratenzahlung wird für jede Rate eine eigene Rechnung gestellt. Alle Rechnungen werden mit der Buchungsbestätigung zugestellt. Die erste Rate ist nach Ziffer 4.2 und 4.9 fällig, jede weitere Rate 30 Tage nach der Fälligkeit der vorangehenden Rate. Für Ziffer 4.8 genügt die Bezahlung der ersten Rate.
4.13 Je Rate wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5 erhoben. Sie ist auf der jeweiligen Rechnung als eigene Position ausgewiesen. Die Ziffern 4.4 bis 4.7 gelten für jede Rate.
II. Mannschaftstrainings und Trainingsabonnemente
5. Trainingsabonnement
5.1 Ein Trainingsabo berechtigt das Kind zur Teilnahme an einem festen Mannschaftstraining pro Woche innerhalb der bei der Buchung ausgewählten Trainingsgruppe und während der vereinbarten Abo-Laufzeit.
5.2 Mit dem Abschluss des Abos wird ein Trainingsplatz für das Kind in der entsprechenden Trainingsgruppe reserviert.
5.3 Die Teilnahme erfolgt einmal pro Woche am bei der Buchung ausgewählten Wochentag und zur vorgesehenen Trainingszeit.
5.4 Das Trainingsabo ist persönlich und nicht auf andere Personen übertragbar.
5.5 Ein Wechsel des Trainingstages oder der Trainingsgruppe ist nur nach vorgängiger Absprache und bei vorhandenen Kapazitäten möglich. Ein Anspruch auf einen Wechsel besteht nicht.
Abo-Laufzeiten
5.6 Beim einmonatigen Abo nimmt das Kind einmal pro Woche am gebuchten Mannschaftstraining teil. Das Abo umfasst vier aufeinanderfolgende Trainingseinheiten innerhalb von vier Wochen ab dem Startdatum der Buchung.
5.7 Beim zweimonatigen Abo nimmt das Kind einmal pro Woche am gebuchten Mannschaftstraining teil. Das Abo umfasst acht aufeinanderfolgende Trainingseinheiten innerhalb von acht Wochen ab dem Startdatum der Buchung.
5.8 Beim dreimonatigen Abo nimmt das Kind einmal pro Woche am gebuchten Mannschaftstraining teil. Das Abo umfasst zwölf aufeinanderfolgende Trainingseinheiten innerhalb von zwölf Wochen ab dem Startdatum der Buchung.
5.9 Das Startdatum und die Laufzeit werden bei der Buchung festgelegt.
5.10 Das Abo verlängert sich nicht automatisch.
6. Trainingsplatz und Gruppeneinteilung
6.1 Mit der Buchung wird ein Trainingsplatz in der ausgewählten Trainingsgruppe gemäss dem bei der Buchung ausgewählten festen Mannschaftstrainingsplan reserviert.
6.2 Die Gruppeneinteilung erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung des Alters, des Entwicklungsstandes, des Leistungsniveaus, der Gruppenzusammensetzung und der verfügbaren Plätze.
6.3 Amzi Legacy Football Training kann ein Kind einer anderen geeigneten Trainingsgruppe zuweisen, wenn dies aus organisatorischen, sicherheitsbezogenen oder entwicklungsbezogenen Gründen erforderlich oder sinnvoll ist.
6.4 Die Zuweisung zu einer anderen Trainingsgruppe erfolgt nach Möglichkeit unter Berücksichtigung der Interessen des Kindes und der Erziehungsberechtigten.
7. Krankheit und Abwesenheit
7.1 Kann ein Kind aufgrund einer Krankheit nicht am gebuchten Mannschaftstraining teilnehmen, ist Amzi Legacy Football Training möglichst frühzeitig zu informieren.
7.2 Eine verpasste Trainingseinheit kann ausschliesslich bei krankheitsbedingter Abwesenheit und bei Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses nachgeholt werden.
7.3 Ohne ärztliches Zeugnis besteht kein Anspruch auf ein Nachholtraining.
7.4 Für die Anerkennung der krankheitsbedingten Abwesenheit genügt grundsätzlich ein ärztliches Zeugnis, aus welchem hervorgeht, dass das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Training teilnehmen konnte. Eine Diagnose muss Amzi Legacy Football Training nicht mitgeteilt werden.
8. Nachholtraining
8.1 Ein Nachholtraining wird ausschliesslich für eine krankheitsbedingt verpasste Trainingseinheit gewährt, sofern ein ärztliches Zeugnis vorliegt.
8.2 Das Nachholtraining ist vorgängig mit Amzi Legacy Football Training abzusprechen.
8.3 Die Durchführung eines Nachholtrainings ist von verfügbaren Plätzen in einer geeigneten Trainingsgruppe abhängig.
8.4 Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Nachholtermin, Wochentag oder eine bestimmte Trainingsgruppe.
8.5 Das Nachholtraining ersetzt ausschliesslich die konkret krankheitsbedingt verpasste Trainingseinheit.
8.6 Nicht wahrgenommene Nachholtrainings werden nicht zusätzlich gutgeschrieben und können nicht mehrfach übertragen oder über mehrere Abo-Perioden angesammelt werden.
9. Längere Krankheit
9.1 Bei einer länger andauernden Krankheit kann die Kundin bzw. der Kunde eine individuelle Lösung beantragen.
9.2 Amzi Legacy Football Training kann für die Beurteilung des Antrags ein ärztliches Zeugnis verlangen.
9.3 Eine Sistierung, Verlängerung oder Anpassung des Abos erfolgt nicht automatisch, sondern nur nach vorgängiger Vereinbarung und Bestätigung durch Amzi Legacy Football Training.
10. Ferien und private Abwesenheiten
10.1 Ferien, verlängerte Wochenenden, Geburtstagsfeiern, Schulveranstaltungen, Freizeitaktivitäten oder andere private Abwesenheiten berechtigen nicht zu einem Nachholtraining, einer Gutschrift oder einer Verlängerung des Abos.
10.2 Dies gilt auch für vorgängig angekündigte Ferien.
10.3 Eine nicht krankheitsbedingt besuchte Trainingseinheit gilt als nicht wahrgenommen und wird nicht ersetzt.
11. Vertretung der Trainingsleitung
11.1 Bei Ferien oder Abwesenheiten der regulären Trainingsleitung wird das Training durch eine geeignete Vertretung durchgeführt.
11.2 Amzi Legacy Football Training ist berechtigt, für die Durchführung des Trainings andere qualifizierte Trainerinnen oder Trainer einzusetzen.
11.3 Die Durchführung des Trainings durch eine geeignete Vertretung gilt als ordnungsgemässe Erbringung der gebuchten Trainingseinheit.
11.4 Kann ein Mannschaftstraining ausnahmsweise weder durch die reguläre Trainingsleitung noch durch eine Vertretung durchgeführt werden, fällt die betreffende Trainingseinheit aus. Amzi Legacy Football Training informiert die betroffenen Kundinnen und Kunden so rasch als möglich.
11.5 Eine ausgefallene Trainingseinheit bleibt bestehen. Die Laufzeit des Trainingsabos verlängert sich um eine Woche, so dass die Anzahl der gebuchten Trainingseinheiten unverändert bleibt.
11.6 Ein ausgefallenes Probetraining wird auf den nächsten durchgeführten Trainingstermin derselben Trainingsgruppe verschoben.
11.7 Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in den Fällen von Ziffer 11.5 und 11.6 nicht.
12. Probetraining
12.1 Ein Kind kann grundsätzlich einmal kostenlos an einem Probetraining teilnehmen, wenn noch freie Plätze zur Verfügung stehen.
12.2 Das Probetraining ist einmalig.
12.3 Nach absolviertem Probetraining kann die weitere Teilnahme über ein entsprechendes Trainingsabo erfolgen.
13. Aboverlängerung und Beendigung
13.1 Ein zeitlich begrenztes Abo endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
13.2 Eine Verlängerung erfolgt ausschliesslich durch eine erneute Buchung über die Website.
13.3 Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
14. Vorzeitige Beendigung und Rückerstattung
14.1 Eine vorzeitige Beendigung des Abos aus privaten Gründen, insbesondere wegen Ferien, Freizeitaktivitäten oder persönlicher Terminänderungen, begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung.
14.2 Bei länger andauernder Krankheit kann nach Massgabe von Ziffer 9 eine individuelle Lösung vereinbart werden.
14.3 Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
III. Privattrainings und Privatabonnemente
15. Privattraining
15.1 Privattrainings werden unabhängig von den Mannschaftstrainings angeboten und separat gebucht.
15.2 Zeitpunkt, Dauer, Ort und Umfang des Privattrainings werden individuell vereinbart.
15.3 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise.
15.4 Ein vereinbarter Privattrainingstermin ist verbindlich.
16. Privatabonnemente
16.1 Privatabonnemente mit sechs Einheiten sind ab dem vereinbarten Startdatum 12 Monate gültig.
16.2 Privatabonnemente mit zehn oder fünfzehn Einheiten sind ab dem vereinbarten Startdatum 24 Monate gültig.
16.3 Nicht innerhalb der jeweiligen Gültigkeitsfrist bezogene Einheiten verfallen.
16.4 Nicht genutzte Einheiten werden nicht zurückerstattet.
16.5 Privatabonnemente sind persönlich und nicht auf andere Personen übertragbar.
16.6 Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer erfolgt nicht.
17. Absage und Verschiebung von Privattrainings
17.1 Ein vereinbarter Privattrainingstermin kann nach vorgängiger Absprache verschoben werden.
17.2 Wird ein vereinbarter Termin nicht spätestens 24 Stunden im Voraus abgesagt und nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin.
17.3 Bei krankheitsbedingter Verhinderung kann nach Absprache eine individuelle Lösung vereinbart werden. Amzi Legacy Football Training kann hierfür ein ärztliches Zeugnis verlangen.
17.4 Muss ein Privattraining durch Amzi Legacy Football Training abgesagt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
IV. Fussballcamps
18. Buchung von Fussballcamps
18.1 Fussballcamps werden separat ausgeschrieben und über die Webseite gebucht.
18.2 Die jeweilige Campausschreibung enthält insbesondere Angaben zu Datum, Dauer, Trainingszeiten, Veranstaltungsort, Altersgruppe, Preis und den im Preis enthaltenen Leistungen.
18.3 Mit der Buchung wird der entsprechende Campplatz verbindlich reserviert.
19. Teilnahme und Betreuung
19.1 Die Teilnahme ist auf Kinder beschränkt, welche die in der jeweiligen Campausschreibung festgelegten Alters- und Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
19.2 Die Betreuung erfolgt während der in der Ausschreibung angegebenen Trainings- und Betreuungszeiten durch die eingesetzten Trainerinnen und Trainer.
19.3 Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass das Kind pünktlich zum Camp gebracht und nach Ende der vereinbarten Betreuungszeit abgeholt wird, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
19.4 Die Erziehungsberechtigten haben Amzi Legacy Football Training vor Beginn des Camps über für die sichere Teilnahme wesentliche gesundheitliche oder andere relevante Umstände zu informieren.
20. Krankheit und Abwesenheit bei Fussballcamps
20.1 Kann ein Kind krankheitsbedingt nicht am Fussballcamp teilnehmen, ist Amzi Legacy Football Training möglichst frühzeitig zu informieren. Bei Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses kann nach Absprache eine individuelle Lösung vereinbart werden.
20.2 Bei krankheitsbedingter Abwesenheit besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin.
20.3 Ferien, private Termine und sonstige persönliche Verhinderungen berechtigen nicht zu einer Rückerstattung.
21. Abmeldung und Stornierung von Fussballcamps
21.1 Die für das jeweilige Fussballcamp geltenden Stornierungs- und Abmeldebedingungen werden vor Abschluss der Buchung klar angegeben.
21.2 Diese Bedingungen können je nach Dauer, Organisation und Ausgestaltung des jeweiligen Camps unterschiedlich sein.
21.3 Für die Berechnung allfälliger Stornierungsfristen ist der Zeitpunkt des Eingangs der Abmeldung bei Amzi Legacy Football Training massgebend.
21.4 Eine Übertragung eines gebuchten Campplatzes auf eine andere Person ist nur mit vorgängiger Zustimmung von Amzi Legacy Football Training möglich.
22. Durchführung und Änderungen
22.1 Amzi Legacy Football Training ist berechtigt, das Trainingsprogramm, den Trainingsort oder den zeitlichen Ablauf anzupassen, sofern dies aus organisatorischen, sicherheitsbezogenen, witterungsbedingten oder anderen sachlich gerechtfertigten Gründen erforderlich ist.
22.2 Änderungen werden den betroffenen Kundinnen und Kunden nach Möglichkeit rechtzeitig mitgeteilt.
23. Absage eines Fussballcamps durch Amzi Legacy Football Training
23.1 Muss ein Fussballcamp durch Amzi Legacy Football Training abgesagt werden, wird nach Möglichkeit eine angemessene Ersatzlösung angeboten.
23.2 Kann keine Ersatzlösung angeboten werden, wird die bereits bezahlte Campgebühr für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet.
24. Verpflegung und persönliche Gegenstände
24.1 Sofern in der jeweiligen Campausschreibung nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Verpflegung und persönliche Ausrüstung nicht Bestandteil des Camppreises.
24.2 Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für ihre persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich.
24.3 Amzi Legacy Football Training haftet für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl persönlicher Gegenstände nicht.
V. Verhalten und Ausschluss
25. Verhalten und Sicherheit
25.1 Von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird ein respektvoller, fairer und sicherer Umgang mit Trainerinnen und Trainern, Mitspielerinnen und Mitspielern sowie weiteren Personen erwartet.
25.2 Den Anweisungen der Trainerinnen und Trainer ist Folge zu leisten, soweit diese der sicheren und ordnungsgemässen Durchführung des Trainings dienen.
25.3 Bei schwerwiegendem oder wiederholtem Fehlverhalten kann Amzi Legacy Football Training nach Möglichkeit die Erziehungsberechtigten informieren und geeignete Massnahmen treffen.
25.4 Bei schwerwiegenden Verstössen, insbesondere bei erheblicher Gefährdung anderer Personen oder wiederholtem grobem Fehlverhalten, kann die weitere Teilnahme am Training, Privattraining oder Camp beendet werden.
25.5 Soweit die Beendigung aufgrund eines schwerwiegenden vertragswidrigen Verhaltens erfolgt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
25.6 Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
VI. Haftung und Versicherung
26. Haftung
26.1 Die Teilnahme an sämtlichen Angeboten von Amzi Legacy Football Training, insbesondere an Trainingsabonnementen, Probetrainings, Privattrainingsabonnementen und Fussballcamps, sowie die Nutzung der dazugehörigen Anlagen, Einrichtungen und Trainingsmaterialien erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. deren gesetzlicher Vertretung.
26.2 Die Kundinnen und Kunden bzw. deren gesetzliche Vertretung sind dafür verantwortlich, dass das teilnehmende Kind gesundheitlich und körperlich für die Teilnahme geeignet ist. Gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen oder sonstige Umstände, welche die sichere Teilnahme beeinträchtigen könnten, sind Amzi Legacy Football Training vor Beginn der Teilnahme mitzuteilen.
26.3 Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, die Anweisungen der Trainerinnen und Trainer sowie die geltenden Sicherheits- und Verhaltensregeln einzuhalten. Für Schäden, die infolge der Nichtbefolgung solcher Anweisungen entstehen, haftet Amzi Legacy Football Training soweit gesetzlich zulässig nicht.
26.4 Amzi Legacy Football Training schliesst die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Hilfspersonen im gesetzlich zulässigen Umfang ausdrücklich aus.
26.5 Soweit gesetzlich zulässig, haftet Amzi Legacy Football Training insbesondere nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit Unfällen, Verletzungen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Erkrankungen während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Angebot entstehen, sofern diese nicht auf eine zwingende gesetzliche Haftung von Amzi Legacy Football Training zurückzuführen sind.
26.6 Soweit gesetzlich zulässig, haftet Amzi Legacy Football Training ebenfalls nicht für Schäden oder Nachteile, die durch andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Dritte, selbstverschuldetes Verhalten, Nichtbefolgung von Anweisungen oder sonstige Umstände ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Amzi Legacy Football Training verursacht werden.
26.7 Eine Haftungsbeschränkung oder ein Haftungsausschluss gilt nicht, soweit eine solche Beschränkung nach zwingendem Schweizer Recht unzulässig ist. Insbesondere bleibt die gesetzlich zwingende Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit vorbehalten.
26.8 Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt Amzi Legacy Football Training keine Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl von Wertgegenständen, Geld, Mobiltelefonen, elektronischen Geräten, Kleidungsstücken, Sportausrüstung oder sonstigen persönlichen Gegenständen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden ausdrücklich aufgefordert, keine Wertgegenstände zu den Trainings oder Fussballcamps mitzubringen.
26.9 Die Kundinnen und Kunden bzw. deren gesetzliche Vertretung sind selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich. Amzi Legacy Football Training empfiehlt insbesondere den Abschluss einer ausreichenden Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung.
26.10 Die gesetzliche Verantwortung für die Beaufsichtigung und Betreuung des Kindes ausserhalb der vereinbarten Trainings- bzw. Betreuungszeiten verbleibt bei der gesetzlichen Vertretung.
26.11 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten im jeweils gesetzlich zulässigen Umfang. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
VII. Datenschutz
27. Datenschutz
27.1 Amzi Legacy Football Training bearbeitet Personendaten nach Massgabe des geltenden schweizerischen Datenschutzrechts, insbesondere des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG).
27.2 Personendaten werden insbesondere zur Abwicklung von Buchungen, zur Organisation und Durchführung der Trainings und Fussballcamps, zur Kommunikation mit Kundinnen und Kunden bzw. Erziehungsberechtigten, zur Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung sowie zur Verwaltung der Kundenbeziehungen bearbeitet.
27.3 Die Bearbeitung erfolgt nach den Grundsätzen der Rechtmässigkeit, Verhältnismässigkeit, Zweckbindung und Transparenz.
27.4 Amzi Legacy Football Training informiert die betroffenen Personen in der Datenschutzerklärung über die wesentlichen Aspekte der Bearbeitung ihrer Personendaten.
27.5 Werden im Zusammenhang mit einer krankheitsbedingten Abwesenheit ärztliche Zeugnisse eingereicht, werden die darin enthaltenen Gesundheitsdaten nur soweit bearbeitet, wie dies für die Beurteilung der krankheitsbedingten Abwesenheit und eines allfälligen Nachhol- oder Kulanzanspruchs erforderlich ist.
27.6 Eine Diagnose oder andere medizinische Einzelheiten müssen nicht mitgeteilt werden, sofern diese für die Beurteilung der Abwesenheit nicht erforderlich sind.
27.7 Gesundheitsdaten werden nicht länger aufbewahrt, als dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
27.8 Die betroffenen Personen können ihre gesetzlichen Datenschutzrechte im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen geltend machen.
27.9 Die Einzelheiten der Bearbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.
27.10 Während der Trainings, Fussballcamps und Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen entstehen.
27.11 Diese Aufnahmen können von Amzi Legacy Football Training in Absprache mit der gesetzlichen Vertretung zu Werbe- und Marketingzwecken auf Social-Media-Plattformen und auf der Website verwendet werden, sofern die Kundin bzw. der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht. Der Name des Kindes wird dabei nicht genannt.
27.12 Ein Widerspruch ist jederzeit und ohne Begründung möglich und kann formlos an [email protected] gerichtet werden. Bereits veröffentlichte Aufnahmen werden nach einem Widerspruch entfernt.
VIII. Änderungen der AGB
28. Änderungen der AGB
28.1 Amzi Legacy Football Training kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse ändern.
28.2 Für bereits abgeschlossene Verträge gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses vereinbarten AGB.
28.3 Änderungen der AGB gelten für bestehende Vertragsverhältnisse nur, soweit dies rechtlich zulässig ist und eine entsprechende vertragliche Grundlage besteht oder die Kundin bzw. der Kunde den Änderungen zustimmt.
IX. Schlussbestimmungen
29. Teilunwirksamkeit
29.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
29.2 Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung wird, soweit rechtlich zulässig, durch diejenige zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
30. Anwendbares Recht
30.1 Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Amzi Legacy Football Training und den Kundinnen und Kunden ist Schweizer Recht anwendbar.
30.2 Zwingende Bestimmungen des Schweizer Rechts bleiben vorbehalten.
31. Gerichtsstand
31.1 Für sämtliche Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
31.2 Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, kann der Gerichtsstand schriftlich vereinbart werden.
31.3 Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere solche zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
X. Hallencode und Zutritt zur Halle
32. Zugangscode
32.1 Der Zutritt zur Trainingshalle erfolgt über einen Zugangscode. Amzi Legacy Football Training teilt diesen Code ausschliesslich der buchenden Person mit.
32.2 Der Code berechtigt zum Zutritt ausschliesslich im Zusammenhang mit dem gebuchten Training, und zwar für die Dauer der gebuchten Trainingseinheit sowie eine angemessene Zeit davor und danach.
32.3 Jede andere Nutzung ist untersagt. Untersagt sind insbesondere der Zutritt ausserhalb der gebuchten Trainingszeiten, die Nutzung der Halle zu anderen Zwecken sowie das Einlassen von Personen, die nicht am gebuchten Training teilnehmen.
32.4 Die Weitergabe des Codes an Dritte ist untersagt. Als Dritte gelten alle Personen mit Ausnahme der buchenden Person und der weiteren erziehungsberechtigten Person desselben Kindes.
32.5 Die buchende Person bewahrt den Code so auf, dass Dritte keine Kenntnis davon erhalten. Sie meldet Amzi Legacy Football Training unverzüglich, wenn der Code Dritten bekannt geworden ist.
32.6 Amzi Legacy Football Training kann den Zugangscode jederzeit ändern, insbesondere zu Beginn einer Saison oder wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte Weitergabe bestehen. Der neue Code wird den berechtigten Personen rechtzeitig mitgeteilt.
33. Videoüberwachung der Halle
33.1 Die Trainingshalle ist videoüberwacht. Auf die Überwachung wird vor Ort hingewiesen.
33.2 Die Aufzeichnungen dienen dem Schutz von Personen und Sachen sowie der Aufklärung von Schadensfällen, Diebstählen und der unbefugten Nutzung der Halle.
33.3 Die Aufzeichnungen werden nicht zur Beurteilung der sportlichen Leistung und nicht zur Verhaltenskontrolle der Teilnehmerinnen und Teilnehmer verwendet.
33.4 Die Aufzeichnungen werden nur so lange aufbewahrt, wie es für die in Ziffer 33.2 genannten Zwecke erforderlich ist, und anschliessend gelöscht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Verfolgung dieser Zwecke erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
33.5 Soweit die Videoüberwachung durch die Betreiberin der Halle erfolgt, richtet sich die Bearbeitung der Aufzeichnungen nach deren Bestimmungen.
34. Konventionalstrafe bei unbefugter Nutzung oder Weitergabe
34.1 Verstösst die buchende Person gegen Ziffer 32.3 oder Ziffer 32.4, schuldet sie Amzi Legacy Football Training eine Konventionalstrafe von CHF 500 je Verstoss.
34.2 Die Konventionalstrafe ist unabhängig vom Eintritt eines Schadens geschuldet.
34.3 Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Pflicht, die untersagte Nutzung oder Weitergabe zu unterlassen.
34.4 Amzi Legacy Football Training kann einen die Konventionalstrafe übersteigenden Schaden geltend machen. Die Konventionalstrafe wird an einen solchen Schadenersatz angerechnet.
34.5 Bei einem Verstoss kann Amzi Legacy Football Training zudem den Zugangscode ändern und den Zutritt für die betroffene Person sperren. Ziffer 25.4 bleibt vorbehalten.